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HG 3.D
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48155 Münster
Homepage:www.gautzsch-gruppe.de
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Fax:0251 687-6299

Compliance in der H. Gautzsch Firmengruppe

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln und Betriebsanweisungen hat für die H. Gautzsch Firmengruppe höchste Priorität. Mit unserem Compliance Management System und unserem Code-of-Conduct (Chinese Version) schaffen wir die Voraussetzung, korrektes und integres Verhalten aller Mitarbeiter sicher zu stellen.

Dennoch lassen sich Regelverstöße niemals vollständig verhindern. Dies kann in hohem Maße schädigende Folgen für die H. Gautzsch Firmengruppe haben und wird nicht geduldet. Deshalb ist es wichtig, dass diese Verstöße frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für das Unternehmen, Mitarbeiter und Geschäftspartner abzuwenden.

Um von Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die H. Gautzsch Firmengruppe einen Meldekanal eingerichtet. Über diesen Meldekanal können sowohl Mitarbeiter als auch Dritte vertraulich oder auch anonym Hinweise auf Verstöße melden.

Verstöße können Sie telefonisch an unsere externe Ombudsperson der CompCor Compliance Solution GmbH & Co. KG melden. Diese erreichen Sie von Mo. - Fr. von 09.00 – 18.00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer +800-5959 3333

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen, die vor dem Absetzen einer Meldung zu beachten sind:

  • Wann soll eine Meldung an die Ombudsstelle abgegeben werden?
    Funktionierendes Compliance wird durch eine offene Unternehmenskultur maßgeblich unterstützt. Wenn Sie Kenntnis von einem Verstoß erlangen oder einen begründeten Verdacht haben, ermutigen wir Sie eine Meldung abzugeben.

  • Was darf gemeldet werden?
    Für die Meldung vorgesehen sind Verstöße gegen geltendes EU-Recht. Darunter fallen u.a. folgende Rechtsgebiete:

    • Produktsicherheit
    • Verkehrssicherheit
    • Umweltschutz
    • Verbraucherschutz
    • Geldwäsche und Steuerhinterziehung
    • Datenschutz
    • Öffentliches Auftragswesen
  • Was darf nicht gemeldet werden?
    Der eingerichtete Meldekanal ist ausdrücklich nicht für Beschwerden oder das Melden zwischenmenschlicher Differenzen gedacht. Wissentlich falsche, irreführende, böswillige oder missbräuchliche Meldungen werden ebenso nicht toleriert und stehen nicht unter dem Schutz der Richtlinie. Im Falle der Aufdeckung der Identität der meldenden Person werden arbeitsrechtliche Sanktionen in Betracht gezogen, auch um den Schutz ehrlicher Hinweisgeber zu gewährleisten.

  • Welche Informationen werden von der meldenden Person benötigt?
    Bitte geben Sie Ihre Meldung so aussagekräftig wie möglich unter Beachtung der W-Fragen ab: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?Als Hinweisgeber sollten Sie zudem darauf achten, dass Ihr Hinweis von fachfremden Personen nachvollzogen werden kann.

  • Vertraulich oder anonym?
    Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihre Identität preisgeben möchten oder nicht. Teilen Sie ihren Wunsch im Zuge des Gesprächs der Ombudsperson mit. In jedem Falle ist sichergestellt, dass sowohl Ihre Identität als auch Ihre gemeldeten Informationen streng vertraulich behandelt werden. Die zuständige Ombudsstelle der CompCor Compliance Solution GmbH ist Ihre neutrale und unabhängige Anlaufstelle und übermittelt Namen und Kontaktdetails von Hinweisgebern nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

  • Was passiert nach meiner Meldung?
    Ihr Hinweis wird durch die Ombudsperson auf Plausibilität und Stichhaltigkeit überprüft. Im Nachgang werden die Informationen für die interne Untersuchung an die Revision der H. Gautzsch Firmengruppe übermittelt.

  • Was passiert, wenn sich mein Hinweis im Nachhinein als nicht korrekt herausstellt?
    Wenn sich Ihr Hinweis auf einen stichhaltigen Verdacht stützen lässt, sich jedoch im Nachgang als unwahr herausstellt, so haben Sie im Sinne der EU-Richtlinie gehandelt und müssen keine weiteren Konsequenzen fürchten. Denken Sie vorab jedoch daran, dass Hinweise oder Anschuldigungen schwerwiegende Konsequenzen für beschuldigte Personen haben können. Aus diesem Grund bitten wir Sie um eine verantwortungsvolle Nutzung.

  • Was passiert, wenn meine Identität trotz gewünschter Anonymität aufgedeckt wird?
    Der Schutz Ihrer Identität hat höchste Priorität. Falls Sie Ihren Hinweis anonym abgeben, erhalten wir durch die Ombudsstelle keinerlei Informationen, die Rückschluss auf Ihre Identität zulassen. Trotzdem kann es sein, dass Ihre Identität im Zuge der Ermittlungen offengelegt wird. Stützt sich Ihre Meldung auf stichhaltige Beweise, so stehen Sie trotz der Aufdeckung weiterhin unter dem Schutz der Richtlinie und haben keinerlei Repressalien zu befürchten.